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Wachstumsbeschleunigungsgesetz

von Dipl.-Kfm. Ulrich Rieck, Steuerberater und
Partner der VRT in der Niederlassung Bonn

Sofortprogramm
Am 9. November hat das neue Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachs-
tums auf den Weg gebracht. Inhalt ist das im Koalitions-
vertrag angekündigte Sofortprogramm, mit dem die gravierendsten Mängel der Unternehmen- und Erbschaft-
steuerreform korrigiert werden sollen. Kernpunkte des Gesetzes sind eine Absenkung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei Immobilienmieten und die Ab-
schwächung der krisenverschärfenden Wirkungen von Mantelkaufregelung und Zinsschranke. Im Rahmen der Erbschaftsteuer wird bei der Lohnsummenregelung und der Behaltefrist nachgebessert. Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag vermisst man jedoch Änderungen bei der Besteuerung von Funktionsverlagerungen; auch die geplante Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten hat keinen Niederschlag im Gesetzentwurf gefunden.

Die Maßnahmen im Überblick
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Bei der Gewerbesteuer soll künftig der Hinzurechnungsanteil bei den Immobilienmieten von 65 auf 50% gesenkt werden. Effektiv werden die Immobilienmieten damit ab 2010 mit 12,5% (bisher 16,25%) zum Gewerbeertrag hinzugerechnet. Trotz dieser Abmilderung, führt die Gewerbesteuer partiell weiterhin zu einer substanzverzehrenden Besteuerung von Kosten.

Mantelkaufregelung
Die Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes zum sog. Mantelkauf, wonach Verlustvorträge der Gesellschaft bei einem qualifizierten Gesellschafterwechsel entfallen, wurden bereits für die Jahre 2008 und 2009 um eine Sanierungs-
klausel ergänzt. Deren Befristung soll entfallen; außerdem soll die Mantelkaufregelung um eine sog. Konzernklausel erweitert werden, nach der der Verlustvortrag bei konzern-
internen Umstrukturierungen nicht verloren geht. Bei einem Gesellschafterwechsel soll der Verlustvortrag im Übrigen zumindest in Höhe der stillen Reserven erhalten bleiben. Insgesamt wird die Mantelkaufregelung damit entschärft.

Zinsschranke
Bei der Zinsschranke soll die für die Jahre 2008 und 2009 angehobene Freigrenze beim Zinssaldo von 3 Mio. Euro unbefristet fortgelten. Damit fallen erheblich mehr Unter-
nehmen aus der Zinsschranke heraus. Außerdem soll künftig ein sog. EBITDA-Vortrag eingeführt werden, um Ergebnis-
schwankungen zu glätten. Auch im Rahmen der sog. Escape-Klausel beim Eigenkapitalvergleich wird nachgebessert, so dass künftig eine Abweichung der betrieblichen Eigenkapi-
talquote von der des Konzerns von bis zu 2% Punkten toleriert wird. Gleichwohl bleibt die Zinsschranke ein gesetzestechnisches Monster.

Sofortabschreibungen
Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird von derzeit 150 Euro auf 410 Euro angehoben. Die Pool-Abschreibung bis 1.000 Euro bleibt als alternatives Wahlrecht erhalten.

Grunderwerbsteuer
Bei bestimmten Umstrukturierungen im Konzern, wie Verschmelzungen und Spaltungen, soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen keine Grunderwerbsteuer mehr anfallen. Unternehmensumstrukturierungen werden daher im Einzelfall zukünftig leichter zu vollziehen sein.

Erbschaftsteuer
Bei der Erbschaftsteuer soll die Lohnsummenklausel entschärft werden. Künftig soll es genügen, wenn 400% der Ausgangslohnsumme in den kommenden 5 Jahren erhalten bleiben, um in den Genuss der 85%igen Verschonung des Betriebsvermögens zu gelangen (bisher 650% in 7 Jahren). Eine vollständige Verschonung des Betriebsvermögens kann erreicht werden, wenn 700% der Ausgangslohnsumme in den kommenden 7 Jahren erhalten bleiben (bisher 1000% in 10 Jahren). Die Lohnsummenregel soll zudem erst ab einer Unternehmensgröße von 20 Beschäftigten (vorher 10) greifen.
Des Weiteren werden die Behaltefristen verkürzt, und zwar von 7 auf 5 Jahre für eine 85%ige Verschonung und von 10 auf 7 Jahre für eine 100%ige Verschonung des Betriebs-
vermögens.

Kinderfreibetrag
Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern wird der Kinder-Freibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro erhöht. Zugleich wird, vor allem um Familien in den unteren und mittleren Einkommensschichten zu fördern, ab 2010 das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht.

Reduzierter Umsatzsteuersatz für das Beherbergungs-
gewerbe

Bei der Umsatzsteuer sieht das Maßnahmenpaket vor, den ermäßigten Steuersatz von 7% künftig auch für Beherber-
gungsleistungen zu gewähren (bisher 19%).

Förderung von Biokraftstoffen
Von einer Verminderung der Förderung von Biokraftstoffen wird abgesehen. Auf die von der großen Koalition beschlos-
sene Anhebung des Steuersatzes soll verzichtet werden. Damit sich die Produktion von Biokraftstoffen weiterhin lohnt, bleibt es bei dem derzeitigen Steuersatz von 18 Cent pro Liter.

Beurteilung
Auch nach Umsetzung des Wachstumsbeschleunigungs-
gesetzes wird das Thema „Große Steuerreform“ auf der Agenda bleiben. Insgesamt sind die in dem steuerlichen Sofortprogramm getroffenen Maßnahmen als durchaus unternehmensfreundlich zu bezeichnen. Gerade in der augenblicklichen Krisensituation hat sich gezeigt, wie die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführten Gegenfinanzierungselemente, wie die Zinsschranke, die Neugestaltung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und die Mantelkaufregelung, krisenverschärfend wirkten und die Unternehmen zwangen, Ertragsteuern zu zahlen, ohne einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet zu haben. Gleichwohl werden im Laufe der Legislaturperiode weitere strukturelle Reformen erfolgen müssen, um das Unterneh-
menssteuerrecht wettbewerbsfähiger zu machen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz repariert letztlich nur die größten Sünden der letzten Jahre.

 



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