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Elterngeld: Bundessozialgericht erlaubt Steuerklassenwechsel

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes ist es zulässig, wenn Eltern die Steuerklasse wechseln, um damit ein höhe-
res Elterngeld zu erhalten. Dies wurde von den Behörden bis dato mit Hinweis auf eine interne Verwaltungsrichtlinie abgelehnt.

Beraterhinweis:
Will etwa eine Mutter, die bislang in der Steuerklasse V war, nach der Geburt zuhause bleiben, so könnte sie im Jahr vor der Geburt in die günstigere Steuerklasse III wechseln und so das für das Elterngeld maßgebliche Nettoeinkommen erhö-
hen. Das wegen des Steuerklassenwechsels niedrigere Nettoeinkommen ihres Ehemannes, lässt sich über die Steuererklärung wieder ausgleichen. Der Wechsel der Lohn-
steuerklasse ist nach dem Einkommensteuergesetz zuläs-
sig; eigene Regelungen für das Elterngeld hat der Gesetz-
geber nicht geschaffen. [B 10 EG 3/08 R; B 10 EG 4/08 R]