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Kosten für Golfturnier keine Betriebsausgabe

Will ein Unternehmen sein Image und seine Umsätze da-
durch steigern, dass es Amateurgolfturniere durchführt, um hierdurch potentielle Käufer der anvisierten Zielgruppe anzu-
sprechen, so sind die mit derartigen Turnieren in Zusammen-
hang stehenden Aufwendungen nach Auffassung der Ober-
finanzdirektion Hannover nicht als Betriebsausgaben abzieh-
bar. Die OFD sieht derartige Kosten als vergleichbar mit den Aufwendungen für die Unterhaltung von Segel- oder Motor-
jachten, für die ein gesetzliches Abzugsverbot vorgeschrieben ist, an. Auch die damit zusammenhängenden Bewirtungs-
kosten gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. [Vfg. v. 20.5.2009]

 



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