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Riester: „Mallorca-Rentner“ obsiegen vor dem Europäischen Gerichtshof
Die bestehenden Regeln zur staatlichen Förderung der Altersvorsorge verstoßen in Teilen gegen Europäisches Recht, weil sie die Freizügigkeit behindern und einige Personengruppen diskriminieren. Die bestehenden Riester-Regelungen benachteiligen nach Auffassung des Europäi- schen Gerichtshofs all diejenigen, die später im Ausland leben wollen. Freuen können sich daher vor allem die sog. „Mallorca-Rentner“, die nach dem Ende ihrer beruflich aktiven Zeit ihren Lebensabend unter südlicher Sonne verbringen wollen. Zahlen sie in Deutschland keine Steuern mehr, müssen sie nach bisherigem Rechtsstand die Riesterför- derung zurückzahlen. Doch damit behindert der deutsche Gesetzgeber die Freizügigkeit in Europa, so der EuGH. Ebenso störten sich die Luxemburger Richter daran, dass Riesterrentner das mit staatlicher Hilfe angesparte Kapital nur dann für den Kauf einer Immobilie verwenden dürfen, wenn sich das Haus oder die Wohnung innerhalb Deutsch- lands befindet. Auch viele Grenzgänger wurden in der Vergan- genheit bei der staatlichen Riester-Förderung diskriminiert.
Beraterhinweis: Das Urteil des EuGH wird die Bundesregierung Deutschland teuer zu stehen kommen. Die Einnahmeausfälle dürften sich auf ca. 500 Mio. Euro summieren. Die Vorgaben des EuGH sollen gleichwohl zeitnah durch den Gesetzgeber umgesetzt werden, so das Finanzministerium in einer ersten Stellung- nahme. [Rs. C 269/07]

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