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Vermietung von Arztpraxis durch Apotheker gewerblich?

Vermietet ein Apotheker einen Teil des Gebäudes, in dem er auch seine Apotheke betreibt, an eine Arztpraxis, stellt sich die Frage, ob nur die eigenbetrieblich genutzten Flächen oder auch die an den Arzt vermieteten Räume dem Betriebsver-
mögen des Apothekers zuzuordnen sind. Damit verbunden ist die Frage, ob die Vermietungseinnahmen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eingestuft werden.
Der Bundesfinanzhof ordnete jüngst die an einen Arzt vermie-
teten Gebäudeflächen dem notwendigen Betriebsvermögen einer Apotheke zu, da sie geeignet waren, den Betrieb der Apotheke zu fördern, und im Streitfall eine eindeutig erkenn-
bare Widmungsentscheidung vorlag. [BFH v. 25.2.2009 – X B 44/08]

 



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