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Vorfälligkeitsentschädigung keine Nachlassverbindlichkeit
Lösen die Erben einen noch vom Erblasser zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommenen Kredit vorzeitig ab, können sie zwar das Bankdarlehen, nicht jedoch die hierfür anfallen- de Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit absetzen. Denn hierbei handelt es sich nicht mehr um Auf- wendungen, die den Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung oder Verteilung des Nachlasses entste- hen, so das FG Köln in seinem Urteil vom 5.2.2009. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist vielmehr vergleichbar mit den Kosten für die Nachlassverwaltung sowie den Gebühren für Sachverständige, Gerichte, Notare oder Rechtsanwälte, die wegen Erbstreitigkeiten anfallen. [9 K 204/07]

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