Wirtschaftsprüfung

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Freiwillige Prüfungen

Auch wenn der Gesetzgeber eine Prüfung im Einzelfall nicht vorschreibt, ist eine freiwillige Prüfung vertrauensbildend. Gerne führen wir für Sie die freiwilligen Prüfungen oder prüferischen Durchsichten von Jahresabschlüssen durch, sei es aufgrund von satzungsmäßigen oder gesellschaftsvertraglichen Vorgaben oder auch aufgrund von Anforderungen Dritter, z.B. Banken und anderen Kapitalgebern. Nutzen Sie die Chance, ein zutreffendes Bild ihres Zahlenwerkes mit Testat oder Bescheinigung zu präsentieren. Die Prüfung kann selbstverständlich auch auf einzelne Bilanzpositionen begrenzt werden.
Wir prüfen, stellen transparent dar und schaffen für Sie echte Mehrwerte bei folgenden freiwilligen Prüfungen:

  • Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IAS/IFRS
  • Prüfung des Risikomanagements- und Überwachungssystems
  • Prüfung von Sanierungs- und Umstsrukturierungskonzepten
  • Due Diligence - Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungstransaktionen
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Sonderprüfungen, z.B. Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen
  • Prospektprüfungen
  • Wahrnehmung der Auskunfts- und Einsichtsrechte von Gesellschaftern
  • Peer Review