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Unternehmensbewertung

Nicht nur bei Unternehmenstransaktionen wie dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder der Begründung von Joint Ventures spielt die Wertfindung eine entscheidende Rolle. Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen oder bei Umstrukturierungen im Konzern ist eine fundierte Wertbemessung zwingend geboten. Aus steuerlicher Sicht erfordern die seit dem Jahr 2009 geltenden Bewertungsregelungen des neuen Erbschaftsteuerrechts in zunehmendem Maße eine gutachterliche Stellungnahme gegenüber den systematisch zu hohen Wertansätzen des Steuerrechts.

Je nach Bewertungsanlass kommen dabei verschiedene Bewertungsmethoden zum Einsatz. Die bei inländischen Bewertungen am häufigsten zur Anwendung kommende Methode ist die Ertragswertmethode, die sich an den zukünftigen finanziellen Überschüssen des Unternehmens orientiert. Im internationalen Kontext ist hingegen die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF) sehr verbreitet. Im Einzelfall oder für Zwecke der Plausibilisierung bietet sich auch eine Bewertung anhand von Multiplikatoren (z.B. Umsatz- oder Gewinnmultiplikatoren) an.

Unsere erfahrenen Bewertungsexperten unterstützen Sie gerne - sei es als Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter - bei folgenden Themenstellungen:

  • Bewertungen im Vorfeld von Unternehmenstransaktionen
  • Erstellung integrierter Planungsrechnungen im Vorfeld des Bewertungsprozesses
  • Analyse der Auswirkungen von strategischen Handlungsalternativen auf den Unternehmenswert
  • Bewertungsfragen im Rahmen von Joint Ventures, Finanzierungen, Management Buy-ins und Buy-outs sowie Umstrukturierungen
  • Abfindungsbemessung bei Ausscheiden von Gesellschaftern und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
  • Bewertung im Rahmen von erb- oder scheidungsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Ermittlung von Marktwerten (Fair Value) bei internationaler Rechnungslegung (Impairment Test und Purchase Price Allocation nach IFRS und HGB)
  • Bewertungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge und zur Optimierung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastung
  • Vertragliche Umsetzung der Wertvorstellungen im Rahmen von Transaktionsprozessen