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Steuern - Kapitalanleger
Schweizer Steuerabkommen - Neue Runde im Kampf ums Schwarzgeld?
Zähes Ringen
Nach zähem Ringen haben sich die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands Anfang August auf ein grund-legendes Steuerabkommen zwischen beiden Ländern geeinigt. Das Abkommen soll sowohl eine Nachentrich-tung in der Vergangenheit hinterzogener Steuerbeträge sicherstellen, als auch den Einbehalt einer Abgeltung-steuer auf die laufenden und künftigen in der Schweiz erzielten Kapitalerträge und -gewinne. Die Anonymität deutscher Anleger in der Schweiz soll weiter gewährleistet sein.
Von den über 300 Milliarden Euro, die deutsche Anleger in der Schweiz gebunkert haben, dürften - trotz man-cher Daten-CD-Affären - immer noch erhebliche Beträge als Schwarzgeld anzusehen sein. Es ist daher nicht verwunderlich, dass zunächst die USA, nunmehr aber auch Deutschland, den Druck erhöht haben, um diese "Steueroase" auszutrocknen. Mit dem neuen Steuerabkommen, das nach Ratifizierung durch beide Länder ab dem Jahr 2013 gelten soll, scheint ein Kompromiss gefunden, bei dem die Schweizer ihr Bankgeheimnis wah-ren können und der deutsche Fiskus gleichwohl am Steuerkuchen partizipiert. Ein fader Beigeschmack bleibt.
Zukünftige Kapitaleinkünfte
Ab dem Jahr 2013 werden Schweizer Banken bei Kapitalerträgen und -gewinnen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland eine Abgeltungsteuer von 26,375% einbehalten. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz (25 % Einkommensteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag); die Kirchsteuer müssten konfessionsgebundene Steuerzahler dann wohl noch in Deutschland abführen. Im Übrigen hat der deutsche Steuerbürger mit der schweizer Abgeltungsteuer seine Steuerpflicht gegenüber dem deutschen Wohnsitzfinanzamt erfüllt.
Vergangenheitsbesteuerung
Zur Nachbesteuerung von Schwarzgeld soll deutschen Steuerhinterziehern einmalig die Möglichkeit gewährt wer-den, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Deren Höhe liegt zwischen 19% und 34% des Vermö-gensbestandes in der Schweiz und hängt von der Dauer der Kundenbeziehung sowie dem Anfangs- und End-kapital ab. Nach dieser Regelung könnten Steuerhinterzieher ihr Kapital anonym legalisieren. Alternativ bleibt die Möglichkeit der Selbstanzeige bestehen, bei der aufgrund der konkret hinterzogenen Beträge unter Offen-legung der Schweizer Verhältnisse nachversteuert werden muss. Bei welchem Weg der Steuersünder besser wegkommt, muss im Einzelfall berechnet werden und hängt nicht zuletzt davon ab, welche Steuern verkürzt worden sind, z.B. "nur" Einkommensteuer auf Kapitalerträge oder auch Erbschaftsteuer oder Umsatz- und Gewinnsteuern.
Steuererhebung
Die Steuererhebung erfolgt nicht etwa durch den Schweizer Fiskus, sondern unmittelbar durch die privaten Schweizer Banken. Eine Überprüfung durch die deutschen Behörden ist damit kaum möglich. Allerdings kann Deutschland bis zu 999 Auskunftsersuche binnen zwei Jahren stellen, um so das Abwandern neuen unversteu-erten Geldes in die Schweiz zu verhindern. Dass gerade die Schweizer Banken, die in der Vergangenheit nicht unerheblich an der Steuerhinterziehung ihrer Kunden mitgewirkt haben, zum korrekten Steuereintreiber für den deutschen Finanzminister avancieren, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Hinsichtlich der Vergangenheitsbesteuerung garantiert die Schweizer Bankenwirtschaft ein Aufkommen von mindestens 2 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite sieht Deutschland von einer strafrechtlichen Verfolgung Schweizer Bankmitarbeiter ab, wenn diese vor Unterzeichnung des Abkommens kräftig bei der Steuerhinter-ziehung behilflich waren.
Würdigung
Endgültig vom Tisch ist die Deutsch-Schweizer-Hinterziehungsgeschichte mit dem Abkommen noch nicht. Denn das Abkommen muss noch ratifiziert werden. In Deutschland muss also insbesondere der Bundesrat noch zu-stimmen und hier hat die Bundesregierung bekanntlich keine eigene Mehrheit. Der Widerstand der SPD-re-gierten Bundesländer hat sich bereits formiert. In der Schweiz untersteht das Abkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum.
Wie bei jeder Amnestie, so können sich auch diesmal manche Steuersünder recht günstig freikaufen und der Ehrliche bleibt der Dumme. Andererseits war dem Finanzminister der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Pragmatisch gesehen, können die "Beteiligten" mit dem Abkommen ganz gut leben. Danach wird der Steuerflüchtling berechnen müssen, welche Art der Vergangenheitsbewältigung günstiger für ihn ist. Manch hartnäckiger Steuerverweigerer wird sich bis 2013 aber wohl bereits eine andere vermeintliche Steueroase gesucht haben. Wie aus informierten Kreisen zu hören ist, leisten die Schweizer Banken allerdings beim Abzug von Schwarzgeldern durchaus Widerstand und drängen auf die Nachversteuerung.