Rechtsberatung
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Dr. Nikolaus Bross
Dr. Nikolaus Bross
Rechtsanwalt,
Solicitor in England & Wales
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel. +49 228 26792-409
Fax +49 228 26792-499
E-Mail
Lilian Kühler
Standorte
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Beteiligungs- und Nachfolgemodelle / Erbrecht
- Forderungsmanagement und Mahnwesen
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internationales Wirtschaftsrecht
- IT und EDV Recht
- Kapitalbeschaffung
- Konzernrecht und internationale Steuerplanung
- Medizin- und Gesundheitsrecht
- M&A / Transaktionen
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Start-up Unternehmen/Kooperationen
- Steuer- und Abgabenrecht
- Umwelt- und Technikrecht
- Vertriebsrecht
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Unsere im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie in allen Fragen des nationalen und internationalen Arbeitsrechts. Wir betreuen umfangreiche Restrukturierungen, Übertragungen und Ausgliederungen qualifiziert und routiniert. Und wenn Sie gerade einmal keines dieser unangenehmen Projekte vor sich haben, kümmern wir uns ebenso ambitioniert und zu vertretbaren Kosten auch um die täglich anfallenden Fragestellungen Ihrer Personalleitung – von der Altersversorgung bis zum Zurückbehaltungsrecht.
Umstrukurierung und Übertragung von Unternehmen
Umstrukturierungen und Übertragungen von Unternehmen werden von uns sorgfältig vorbereitet und in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Personalleitung kontinuierlich betreut. Dabei beraten wir Sie in allen relevanten Rechtsfragen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellsten Rechtsprechung. Unsere Arbeit umfasst die Beurteilung und Vermeidung von Betriebsübergängen, der arbeitsrechtlichen Begleitung von Akquisitionen und Umwandlungen, sowie die damit regelmäßig einhergehenden Personalanpassungen. Wir verhandeln Sanierungstarifverträge ebenso wie Sozialpläne und Interessenausgleiche – notfalls auch vor der Einigungsstelle. Bei Massenentlassung und Sozialauswahl stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie bei Fragen der Altersversorgung und Mitbestimmung. Zu unseren regelmäßigen Klienten gehören internationale Konzerne ebenso wie lokale Familienbetriebe.
Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverhältnisse, Gesellschafter
Besondere Expertise bieten wir Ihnen beim Abschluss, bei der Beendigung und der laufenden Betreuung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverhältnissen. Dabei bieten wir Ihnen innovative Lösungen bei der Vertragsgestaltung und verlässliche Strategien zur Haftungsvermeidung. Gemeinsam mit unseren Wirtschaftsprüfern unterstützen wir Sie bei der Aufdeckung von Vermögenddelikten und der nachfolgenden Regressführung. Oder aber auch bei der Rechtfertigung von angeblich fehlerhaften Entscheidungen. Mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen ebenso zur Seite wie bei der Abwehr ungerechtfertigter Inanspruchnahme. Dabei übernehmen wir auch die gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Ladung, Leitung und Betreuung von Gesellschafterversammlungen und die Prozessführung im Streit um die Anfechtung oder Nichtigkeit von Beschlüssen. Zu unseren Klienten gehören Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände.
Kirchliches Arbeitsrecht
Gerne unterstützen wir der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verpflichtete Einrichtungen bei der Betreuung kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Dabei berücksichtigen wir stets Ihre Verantwortung für den Auftrag der Kirche, die der Kirche durch das Grundgesetz garantierte Freiheit, die besonderen Loyalitätspflichten der kirchlichen Mitarbeiter und die Besonderheiten des Dritten Weges. Wir vertreten Sie in Schlichtungsverfahren vor der beim zuständigen Diözesancaritasverband errichteten Schlichtungsstelle ebenso wie vor weltlichen Arbeitsgerichten. Wir arbeiten für Sie mit Ihren Mitarbeitern zusammen – sowohl mit Ihrer örtlichen MAV als auch auf KODA-Ebene. Und bei Bedarf stehen wie Ihnen auch bei wenn es darum geht, Meinungsverschiedenheiten aus der Welt zu schaffen.
Allgemeines Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht reicht von der Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen bis zum Streit um die Auslegung von Zielvereinbarungen. Einfache Vergütungsfragen gehören zu unserem arbeitsrechtlichen Alltag ebenso wie Interessenwahrnehmung im Muster-Kündigungsschutzverfahren. Wir reichen Ihnen die erforderliche Hilfestellung, um den arbeitsrechtlichen Alltag effizient und gerichtsfest zu gestalten.
Kollektives Arbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht stehen wir zur Verfügung wenn es darum gilt, die Grenzen der Mitbestimmung auszuloten. Wir entwerfen für Sie Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Und wir vertreten sie in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten. Vor den kirchlichen Arbeitsgerichten vertreten wir Sie bei der Auslegung von Dienstvereinbarungen und bei der Darlegung Ihrer Auffassung über die Rechte der MAV.