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Beteiligungs- und Nachfolgemodelle / Erbrecht

Gerade im unternehmerischen Bereich ist eine rechtzeitige und detailgenaue Nachfolgeplanung für das Fortbestehen des betreffenden Unternehmens von immenser Bedeutung. Aufgabe der Nachfolgeplanung - im Zusammenspiel insbesondere mit dem Erbrecht im Rahmen des sogenannte "Estate Planning" - liegt darin, eine befriedigende und nachhaltige Regelung herbeizuführen. Diese soll zum einen den Erblasser in die Lage versetzen, sein Vermögen nach seinen Wünschen und Vorstellungen an seine Nachkommen, seinen Ehegatten oder an sonstige Begünstigte weiterzugeben. Zum anderen müssen die neuen Strukturen sicherstellen, dass sowohl ein vernünftiger Ausgleich zwischen Familien- und Unternehmensinteressen als auch eine zukunftsfähige Basis für das Unternehmen und seine Fortentwicklung gefunden werden.

Beteiligungsmodelle können bereits verschiedene Schritte im Rahmen der Nachfolgeplanung abdecken und auch unabhängig hiervon etabliert werden, um die Eigentümerstruktur des Unternehmens wie gewünscht weiter zu entwickeln.

Wir beraten Sie in allen Fragen der Planung, der Gestaltung von Alternativen, der Beteiligung der relevanten Partner und der Umsetzung dieser Modelle. Dazu gehört auch die Einbeziehung der erbrechtlichen und testamentarischen Gestaltungen.

Gerade bei komplexen Vermögen oder einer Unternehmensnachfolge müssen Detailfragen berücksichtigt werden, deren Nichtbeachtung erhebliche steuerliche und/oder zivilrechtliche Konsequenzen haben kann. Das hat hohe praktische Relevanz:

 In den kommenden fünf Jahren ist nach einer Schätzung der deutschen Ausgleichsbank davon auszugehen, dass bei rund 700.000 mittelständischen Unternehmen ein Generationswechsel an steht. Ein Drittel aller Unternehmensinsolvenzen ist auf eine unzureichende Nachfolgeplanung zurückzuführen.