Rechtsberatung

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M&A / Transaktionen

M&A (Mergers & Acquisition)/Transaktionen sind in den letzten Jahrzehnten immer bedeutsamer geworden und gehören heute zum gewöhnlichen Instrumentarium der Geschäftsentwicklung und damit der Unternehmensleitung. Aus dem Zuwachs von M&A/Transaktionen ist ein eigenständiges Rechtsfeld hervorgegangen, in dem internationale, vor allem angelsächsische Standards für Abläufe und rechtliche Strukturen aufgenommen wurden.

Gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern begleiten wir Unternehmens-/Beteiligungskäufe und -verkäufe, einschließlich Immobilientransaktionen und Technologietransfers, strategisch, strukturell und (steuer-)rechtlich u. a. bei folgenden Schritten:

  • Planung/Grundstruktrurierung der Transaktion
  • Bewertungen im Rahmen von asset- und sharedeals
  • Prüfung und Optimierung von Finanzierungsmodellen
  • Erstellung von Teasern, Informationsmemoranden und sonstiger begleitender Dokumentation
  • Planung und Durchführung der Due Diligence, Einrichtung des Datenraums einschließlich eines virtual data-room
  • Verhandlungsbegleitung (Eckdaten, Termsheets)
  • Vertragsgestaltung und Umsetzung