Aktuelles VRT Merkblatt - Ärzte und Praxen

Zuschüsse, Schutzschirm und Entschädigungsansprüche für

Praxen und Ärzte aufgrund Covid-19

Stand 25.05.2020

Zuschüsse, Schutzschirm und Entschädigungsansprüche für Praxen und Ärzte aufgrund Covid-19

I. Zuschüsse von Land NRW und Bund für Kleinstunternehmen (bis 10
Mitarbeitern) und Unternehmen bis 50 Mitarbeitern
Das Land NRW und der Bund stellen Zuschüsse zur Verfügung, um kurzfristige Liquiditätslücken zu decken.

1. Voraussetzungen
Antragsteller ist gewerbliches oder gemeinnütziges Unternehmen, Soloselbstständiger oder Angehöriger der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten
- Hauptsitz des Antragstellers in NRW
- Antragsteller muss bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein
- Am Markt tätig vor dem 31.12.2019 - Seit dem 14.05.2020 besteht auch für nach dem 31.12.2019 (aber vor dem 11.03.2020) gegründete Unternehmen die Möglichkeit die Soforthilfe über einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu
beantragen.
- Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise, d.h. das Unternehmen darf nicht bereits zuvor in Schwierigkeiten gewesen sein. Die Schwierigkeiten in Folge der Corona Krise werden angenommen, wenn:

- die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind; kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.
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