Aktuelle Informationen zur vorübergehenden Umsatzsteuerabsenkung für das 2. Halbjahr

Umsetzung durch die DATEV

Stand 01.07.2020

Vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuersätze - Umsetzung durch die DATEV 

>> Hier finden Sie das gesamte VRT-Merkblatt zur Umsatzsteuerabsenkung - Stand 15.06.2020 <<

Bei Buchhaltung über die DATEV müssen infolge der Absenkung der Umsatzsteuersätze bei Verwendung von DATEV-Standardkontenrahmen die Kontierungen grundsätzlich nicht geändert werden.

Die DATEV ändert die Umsatzsteuerfunktionen für die bestehenden Automatikkonten u.a. bei den Umsatzerlösen sowie auch beim Wareneinkauf, die Kontennummern bleiben grundsätzlich unverändert.

Umsatzsteuer und Vorsteuerschlüssel bleiben auch unverändert – nur mit nun jeweils anderer Funktion 16% statt 19% und 5% statt 7%. Entscheidend für die korrekte Umsatzsteuerschlüsselung ist die Eingabe des korrekten Leistungsdatums bzw. Belegdatums.

Informationen zur Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung u.a. in den DATEV-Programmen zur Rechnungsschreibung finden Sie  >HIER<


Weiterführende Hinweise gibt es über diese Links zur DATEV: