Wirtschaftsprüfung

Vergangenheitsorientierte Rechnungslegungskontrolle

Ausgangspunkt für eine adäquate Beurteilung von zukünftigen Chancen und Risiken Ihres Unternehmens sowie für die Entwicklung tragfähiger unternehmerischer Visionen ist für uns zunächst die vergangenheitsorientierte Rechnungslegungskontrolle.Wir führen für Sie sämtliche Arten von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen nach nationalen und internationalen Grundsätzen durch.

Struktur schaffen, Risiken minimieren

Die sinnvolle und effiziente Strukturierung Ihres Rechnungswesens als dem zentralen unternehmerischen Steuerungs- und Planungsinstrument betrachten wir als eine unserer Kernaufgaben. Neben der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens legen unsere Experten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahen Beratung größten Wert auf eine genaue Analyse der wirtschaftlichen Lage sowie die Aufdeckung möglicher Risiken in der künftigen Entwicklung ihres Unternehmens.

Risikomanagement, Compliance

Gerne unterstützen wir Sie bei der internen Revision und der Einführung von Systemen zum Risikomanagement und zur Compliance. Unserem interdisziplinären Ansatz folgend, ziehen wir bei Bedarf auch weitere Spezialisten der VRT hinzu: Steuerberater, Rechtsanwälte und Restrukturierungsfachleute.

Berichterstattung

Zu unseren Mandanten zählen wir mittelständische Unternehmer ebenso wie kapitalmarktorientierte Konzerne. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Prüfung Ihrer Berichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften.

Die Wirtschaftsprüfer der VRT unterstützen Sie bei der Durchführung folgender Aufgaben:

 

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen

  • Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Standards

  • Sonderprüfungen bei Gründung, Kapitalerhöhung, Umwandlung und Sanierung

  • Prüfungen nach § 16 MaBV und § 24 FinVermV

  • Due Diligence Prüfungen

  • Unternehmensbewertungen

  • Strukturierung Ihres Berichtswesens

  • Interne Revision und Risikomanagement

  • Compliance-Fragen

Leistungsspektrum

Objektivität und Integrität

Die Abschlussprüfung Ihres Unternehmens ist für uns weitaus mehr als das bloße Anfertigen des gesetzlich vorgeschriebenen Testats zum Jahresabschluss. Durch die prüfungsimmanente kritische Grundhaltung der VRT, mit der wir Ihre Rechnungslegung auf Ordnungsmäßigkeit und mögliche Fehlaussagen prüfen, wird Objektivität und Integrität zum Qualitätsmerkmal Ihres Jahresabschlusses, der so die gebotene Vertrauenswürdigkeit erlangt.

Maßgeschneiderter Prüfungsansatz für Ihr Unternehmen

Unser risikoorientierter Prüfungsansatz entspricht den nationalen und internationalen Standards, berücksichtigt die Besonderheiten Ihrer Branche und wird individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Mehrere Wirtschaftsprüfer der VRT sind auch als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57 a Abs. 3 WPO bei der Wirtschaftsprüferkammer registriert und damit berechtigt, externe Qualitätskontrollprüfungen („Peer Review“) bei anderen Wirtschaftsprüferkanzleien durchzuführen.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie kompetent bei folgenden Prüfungen:

  • Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen von Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen
  • Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
  • Sonderprüfungen
  • externe Qualitätskontrollprüfungen („Peer Review“) gemäß § 57a WPO.

Nutzen Sie die Chance, ein zutreffendes Bild des Zahlenwerkes Ihres Unternehmens mit Testat oder Bescheinigung der VRT zu präsentieren.

Auch wenn der Gesetzgeber eine Prüfung im Einzelfall nicht vorschreibt, ist eine freiwillige Prüfung in jedem Fall vertrauensbildend. Wir führen gerne für Sie die freiwilligen Prüfungen oder prüferischen Durchsichten von Jahresabschlüssen durch, sei es aufgrund von satzungsmäßigen oder gesellschaftsvertraglichen Vorgaben, oder auch aufgrund von Anforderungen Dritter (z.B. Banken und anderen Kapitalgebern). Eine Prüfung kann dabei selbstverständlich auch auf einzelne Bilanzpositionen begrenzt werden.


Wir sorgen für echte Mehrwerte Ihres Unternehmens

Wir prüfen und schaffen Transparenz bei folgenden freiwilligen Prüfungen:

  • Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung des Risikomanagements- und Überwachungssystems
  • Prüfung von Sanierungs- und Umstrukturierungskonzepten
  • Due Diligence - Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungstransaktionen
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, z.B. gem. § 53 HGrG
  • Sonderprüfungen, z.B. Unterschlagungsprüfungen oder Complianceprüfungen
  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen
  • Wahrnehmung der Auskunfts- und Einsichtsrechte von Gesellschaftern

Unsere Expertise im betrieblichen Rechnungswesen macht uns zu einem kompetenten Partner für die Ausgestaltung Ihres internen und externen Rechnungswesens sowie der Einführung effizienter Controlling-Instrumente.

Körperschaften des öffentlichen Rechts beraten wir unter anderem bei der Umstellung ihres kameralistischen Rechnungswesens auf die kaufmännische Rechnungslegung im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).

Zählen Sie auf die Unterstützung der VRT:

  • Wir beraten Sie bei allen Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
  • Wir helfen bei der Optimierung des internen und externen Rechnungswesens
  • Wir unterstützen Sie bei der Einführung von Controlling-Instrumenten
  • Wir kümmern uns um Übernahme oder Aufbau der internen Revision
  • Wir beraten Sie umfassend bei Unternehmenstransaktionen

Fundierte Wertbemessungen

Nicht nur bei Unternehmenstransaktionen (wie dem Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen) oder bei der Begründung von Joint Ventures spielt die Wertfindung eine entscheidende Rolle. Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen oder bei 
 

  • Bewertungen im Vorfeld von Unternehmenstransaktionen

  • Erstellung integrierter Planungsrechnungen im Vorfeld des Bewertungsprozesses

  • Analyse der Auswirkungen von strategischen Handlungsalternativen auf den Unternehmenswert

  • Bewertungsfragen im Rahmen von Joint Ventures, Finanzierungen, Management-Buy-Ins und Buy-Outs sowie Umstrukturierungen

  • Abfindungsbemessung bei Ausscheiden von Gesellschaftern und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

  • Bewertung im Rahmen von erb- oder scheidungsrechtlichen Auseinandersetzungen

  • Bewertungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge und zur Optimierung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Belastung

 

Bewertungsmethoden

Aus steuerlicher Sicht erfordern die seit dem Jahr 2009 geltenden Bewertungsregelungen des neuen Erbschaftsteuerrechts in zunehmendem Maße eine gutachterliche Stellungnahme gegenüber den systematisch zu hohen Wertansätzen des Steuerrechts. Je nach Bewertungsanlass kommen dabei verschiedene Bewertungsmethoden zum Einsatz.

Die bei inländischen Bewertungen am häufigsten zur Anwendung kommende Methode ist die Ertragswertmethode, die sich an den zukünftigen finanziellen Überschüssen des Unternehmens orientiert. Im internationalen Kontext ist hingegen die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF) sehr verbreitet. Im Einzelfall oder für Zwecke der Plausibilisierung bietet sich auch eine Bewertung anhand von Multiplikatoren (z.B. Umsatz- oder Gewinnmultiplikatoren) an.

Unsere Experten beraten Sie gerne zu allen Fragen bezüglich einer Bewertung Ihres Unternehmens.

 

Die VRTPersonalmanagement GmbH bietet Ihnen den Service einer externen Personalabteilung. Entlasten Sie sich selbst und vertrauen Sie auf die Kompetenz unserer Experten.

Ob online oder direkt in Ihrem Unternehmen – wir übernehmen für Sie sämtliche im Personalbereich anfallenden Aufgaben und kümmern uns um 

 

  • Lohnabrechnungen

  • Betreuung Ihrer Mitarbeiter

  • Korrespondenz mit Behörden und Sozialversicherungsträgern

  • Reisekosten- und Mehrarbeitsverwaltung

  • Kostenmanagement

  • Neustrukturierung eingefahrener Prozesse

  • Neue Standardisierung Ihrer Formulare

  • Erstellung von Verträgen und  Betriebsvereinbarungen

  • Arbeitnehmerüberlassung

Unsere Kooperationspartner beraten Sie umfassend

 

  • bei Energieeinkauf und Energiemanagement

  • bei der technischen Anlagenplanung und dem Engineering 

 

Ein Mandats- oder Auftragsverhältnis kommt ausschließlich mit dem jeweiligen von dem Auftraggeber schriftlich beauftragten Unternehmen zustande.

Unsere Dienstleistung auf dem Gebiet der Unternehmensberatung reicht von der Hilfe zur Selbsthilfe bis hin zur konsequenten Umsetzung von Handlungsempfehlungen in Ihrem Unternehmen.

 

Wir legen dabei sehr viel Wert auf die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Mandanten. Unsere Experten bieten Ihnen mit verschiedenen modularen Beratungskonzepten der VRT individuelle Unterstützung zur Zukunftssicherung Ihres Unternehmens. Sei es als erfahrener Unternehmer oder als Existenzgründer. 

 

Ziele setzen, Strategien erarbeiten, Ergebnisse überprüfen

- das sind die Kernelemente einer effektiven Unternehmenssteuerung. Durch eine aktive und konsequente Führung nehmen Sie positiv Einfluss auf die Entwicklung Ihres Unternehmens. Unsere Experten greifen auf langjährige Erfahrung zurück und unterstützen Sie dabei, Chancen dort zu erkennen, wo Ihre Wettbewerber nur Hindernisse sehen.

Gerne übernehmen wir bei Bedarf auch Ihre laufenden Controllingaufgaben, so dass Sie sich ganz auf Ihre eigenen Kernkompetenzen konzentrieren können.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen und beraten Sie gerne zu allen Fragen bezüglich

 

  • Unternehmensanalyse

  • Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen

  • Einführung von Controllinginstrumenten und -berichten

  • Entwicklung von Optimierungsstrategien

  • Maßnahmenplanung und Projektmanagement

  • Externes Controlling

Schaffen Sie die Basis für eine wertorientierte Unternehmensführung

Wir verstehen Risikomanagement als permanente Aufgabe, die in die Prozesse Ihres Unternehmens zu integrieren ist. Das Wissen um relevante Entwicklungen und die damit verbundenen Risiken ermöglichen Ihnen eine frühzeitige Einleitung von Maßnahmen zur Risikobewältigung.

Das Erkennen und Abwägen von Risiken in Ihrem Unternehmen ist die Basis für eine wertorientierte Unternehmensführung und darf keineswegs als einmalige Aktion gesehen werden. Minimiren Sie mit Hilfe unserer Experten die Risiken für Ihr Unternehmen!

Wir unterstützen Sie bei der:

 

  • Identifikationvon Risiken Risikoanalyse und -quantifizierung

  • Entwicklung von Maßnahmen zur Risikobewältigung

  • Gestaltung eines Risikomanagementsystems zur Früherkennung

 

Sichern Sie sich wesentliche Vorteile

Beim Rating handelt es sich um die Einstufung der Bonität von Kreditnehmern. Dies geschieht nach einem einheitlich geregelten Verfahren. Es geht dabei um das Finden von Anhaltspunkten über die Wahrscheinlichkeit von termin- und betragsgerechten Zahlungen von Zinsen sowie Tilgungen und dient potentiellen Investoren zur Risikoeinschätzung eines Investments.

 

Eine gute Ratingnote bringt daher für Ihr Unternehmen wesentliche Vorteile mit sich:

 

  • Neue Kredite werden gewährt

  • Kreditlinien können erhöht und/oder verlängert werden

  • Die Gefahr einer Kreditkündigung kann verhindert werden

  • Günstigere Zinskonditionen bei guter Bonität

 

Um eine Optimierung Ihres Ratings bei Ihrer Bank- oder Ratingagentur zu unterstützen, haben unsere Ratingspezialisten drei Beratungsmodule entwickelt:

 

  • VRT - RA (Rating Analyse)

  • VRT - RS (Rating Strategie)

  • VRT- RU (Rating Unterstützung)

 

Die verschiedenen Beratungsmodule können im Verbund oder unabhängig voneinander eingesetzt werden und gewährleisten dadurch einen kosten-, ergebnis- und zeitoptimalen Beratungsansatz für Sie und Ihr Unternehmen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

 

Insolvenzberatung

Jede Krise eines Unternehmens stellt die jeweilige Geschäftsleitung vor große Herausforderungen. Schnelles und rechtlich sicheres Handeln ist dann unerlässlich. Gemeinsam mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der VRT beraten wir Sie umfassend im Falle einer Krise Ihres Unternehmens und helfen Ihnen, schnell wieder auf die Beine zu kommen. Unsere große Stärke dabei liegt in der multidisziplinären Tätigkeit unserer Experten. Wir verfügen über eine langjährige Expertise bei der Beratung in wirtschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Ihre Ängste und Fragen.

 

Insolvenz des eigenen Unternehmens?

Lässt sich die Insolvenz nicht vermeiden, beraten und begleiten wir Sie rechtlich bei der Stellung eines Insolvenzantrages. Unsere Beratung hat dabei insbesondere zum Ziel, die private Haftung der Geschäftsleitung und der Gesellschafter zu vermeiden und eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter abzuwehren.

 

Chancen erkennen und nutzen

Die Insolvenzordnung bietet tatsächlich auch Chancen für insolvente Unternehmen.

Im Rahmen der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren nach ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) besteht für die Geschäftsleitung eines insolventen Unternehmens die Möglichkeit, das Halfter des Handelns weiter selbst in der Hand zu halten. Eine sorgfältige Vorbereitung des Eigenantrages ist dabei jedoch unerlässlich. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg, um mit Ihnen gemeinsam das durch die Unternehmenskrise verloren gegangene Vertrauen der Gläubiger frühzeitig und nachhaltig für Sie zurückzugewinnen.

 

Sanierung - Restrukturierung

Insolvenz vermeiden

In einer Krise Ihres Unternehmens ist es erforderlich, möglichst schnell die Ursachen zu erforschen und gezielt zu beseitigen. Eine Insolvenz lässt sich so häufig durch zügige Sanierungsverhandlungen mit Lieferanten, Kreditgebern, Gläubigern und Arbeitnehmern vermeiden. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung eines Sanierungsplans und unterstützen Sie auch bei dessen Umsetzung.

 

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Maßnahmen zur Restrukturierung Ihres Unternehmens. Hierzu zählen die Ausgliederung von strukturell verlustbehafteten Geschäftsfeldern, die Optimierung der Produktausrichtung und des Vertriebs, die Betriebsumstrukturierung einschließlich der Optimierung von Arbeitsplätzen, die Unterstützung der Geschäftsleitung durch ein Interims-Management und die Beratung bei Kapitalmaßnahmen.

 

Unternehmenskauf /-verkauf aus Insolvenz

Wir beraten und begleiten Sie ferner in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen beim Unternehmenskauf und -verkauf aus der Insolvenz. Zu den Beratungsschwerpunkten der VRT zählen dabei u.a. die Gestaltung und Prüfung von entsprechenden Verträgen, die Errichtung von Transfergesellschaften sowie die Vermittlung von Finanzierungen und Investorenlösungen.

Beim Kauf aus der Insolvenz unterstützen wir Sie bei der Sanierung und Restrukturierung des insolventen Unternehmens oder Unternehmensteils.

 

Beratung/Verteidigung in Strafverfahren mit insolvenzrechtlichem Bezug

Insolvenzgerichte sind verpflichtet, die jeweiligen Verfahrensakten bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei Ablehnung der Eröffnung mangels Masse an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben. Eine Beratung in Ermittlungsverfahren in solchen Verfahren erfordert dann umfassende insolvenz- sowie strafrechtliche Expertise. Wir beraten Sie gerne zu jeglichen Fragen und Unsicherheiten.

Durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Lohnsachbearbeitern ist dieVRT in der Lage, bereits im Vorfeld einer Insolvenz Strafbarkeitsrisiken Ihrer Geschäftsleitung zu erkennen und zu vermeiden. 

 

Insolvenz von Kunden und Vertragspartnern

In der Insolvenz von Kunden und Vertragspartnern ist eine kompetente rechtliche Beratung, die optimaler Weise schon im Vorfeld der Insolvenz ansetzt, unerlässlich. Bereits bei der vertraglichen Gestaltung ist darauf zu achten, dass Ihre Ansprüche insolvenzfest sind und Ihnen auch insolvenzfeste Sicherheiten eingeräumt werden. Die vertragliche Absicherung Ihres Unternehmens sollte für Sie und Ihre Geschäftsleitung eine Selbstverständlichkeit sein. Wir beraten Sie gerne zu unterschiedlichen Möglichkeiten.

 

Tritt nun eine Insolvenz des Vertragspartners ein, so wird der Insolvenzverwalter regelmäßig den Versuch unternehmen, die Insolvenzmasse durch Anfechtungen der vor der Insolvenz vorgenommenen Handlungen zu vergrößern. Unsere Experten beraten Sie insbesondere bei der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, bei Vertragskündigungen und dem Nichteintritt des Insolvenzverwalters in bestehende Verträge. Ferner unterstützen wir Sie bei Verhandlungen und übernehmen die Anmeldung bzw. Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem zuständigen Verwalter.

 

Dienstleistungen für Insolvenzverwalter

Wir verstehen uns auch als Dienstleister für Insolvenzverwalter. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei der rechtlichen Prüfung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen, übernehmen Vertragsprüfungen und unterstützen Sie auf Grundlage unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise bei Unternehmensverkäufen und Umstrukturierungen. Besonders im umweltrechtlichen Bereich arbeiten wir seit vielen Jahren vertrauensvoll mit unterschiedlichen Insolvenzverwaltern zusammen. Im Insolvenzverfahren übernehmen wir darüber hinaus auch Bereiche der Verfahrenssachbearbeitung und Aufgaben der Steuerrechtabteilung.

 

Insolvenzfeste Vertragsgestaltung und Vermögenssicherung

Wir legen in unserer Beratung besonderen Wert auf eine insolvenzfeste Vertragsgestaltung und Sicherung Ihres Vermögens. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet eine Krise des Unternehmens (ohne vorherige Absicherung) zugleich eine Bedrohung der privaten Existenz. Wir beraten Sie unter anderem bei der konsequenten rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung von Privat- und Betriebsvermögen und bei der insolvenzfesten Altersabsicherung und greifen dabei auf einen reichen Erfahrungsschatz zurück. So können wir gemeinsam gezielt die für Sie besten Lösungen erarbeiten und umsetzen.

Compliance stellt ein haftungsvermeidendes Pflichtprogramm guter Unternehmensführung dar und ist Aufgabe der Geschäftsleitung – unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben dabei die besondere Bedeutung von Compliance-Strukturen für die persönliche Verantwortung des Managements in haftungs- und strafrechtlicher Hinsicht und für die Haftungsvermeidung hervorgehoben.

Wir helfen Ihnen mit einem passgenauen und praxistauglichen Compliance-System, die Beständigkeit Ihres Geschäftsmodells zu gewährleisten, eine persönliche Haftung Ihrer Geschäftsführung zu vermeiden und die Entwicklung Ihres Mittelstands- oder Familienunternehmens erfolgreich zu sichern.

 

Passgenaue Konzepte für Ihr Unternehmen

Für eine strukturierte und effiziente Beratung von KMU und Familienunternehmen auf dem Gebiet der Compliance haben wir ein schlagkräftiges Team von Beratern für alle relevanten Bereiche zusammengestellt. Unsere Experten arbeiten Hand in Hand und vereinen ihre Kompetenzen, um Sie jederzeit umfassend zu beraten. Wir besitzen praktische Erfahrungen in der Konzeptionierung und Implementierung von spezifischen auf die Unternehmensbedürfnisse des Mittelstands zugeschnittenen Compliance-Systemen einschließlich deren Dokumentation und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam passgenaue Konzepte für Ihr Unternehmen.

 

Risikovorbeugung und -bewältigung

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Aspekte der Risikovorbeugung (u.a. Aufbau von Compliance-Strukturen, Entwicklung von Verhaltensleitlinien, Compliance-Schulungen) als auch der Risikobewältigung (u.a. Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Durchsetzung arbeitsrechtlicher Sanktionen).

 

Besondere Schwerpunkte setzen wir in den Bereichen Unternehmens- und Gesellschaftsorganisation, Tax Compliance, Personalorganisation und Arbeitsrecht, Umweltschutz, Vertragsmanagement sowie Insolvenzrecht.

 

Strafrechtliche Compliance-Angelegenheiten

Bei strafrechtlichen Compliance-Angelegenheiten arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Meinberg, zusammen. Dieser besitzt als Strafverteidiger eine hervorragende Expertise im Bereich des Wirtschafts- und Unternehmensstrafrechts sowie große praktische Erfahrung bei der Implementierung von Compliance-Systemen in Konzernen und mittelständischen Unternehmen.

 

Ihre Ansprechpartner in Compliance-Fragensind StB/WP Alexander Schröder und RA Prof. Dr. Rainald Enders.