Gesetzesänderungen im Bereich des Zivil-, Miet-, Insolvenz- und Gesellschaftsrechts beschlossen

Stand 27.03.2020

Der Gesetzgeber hat heute verschiedene Gesetzesänderungen im Bereich des Zivil-, Miet-, Insolvenz- und Gesellschaftsrechts beschlossen, die auch für unsere Mandanten erhebliche Auswirkungen haben können.

 

So gibt es z.B. Leistungsverweigerungsrechte für Verbraucher und Kleinstunternehmer; einen Kündigungsschutz für Wohn- und Gewerbemieträume und eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

VRT Merkblatt Zivil-, Miet-, Insolvenz- und Gesellschaftsrechts