Weitere Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beschlossen

Stand 22.04.2020

Die Große Koalition in der Nacht auf neue milliardenschwere Hilfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigt.

Stand 22.04.2020

Soeben hat sich die Große Koalition in der Nacht auf neue milliardenschwere Hilfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigt.  Wir fassen zusammen in einem kurzen Überglick:

1. Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Rückwirkend ab dem 01.03.2020 soll das Kurzarbeitergeld erhöht werden. Wer länger als 3 Monate in Kurzarbeit ist, bekommt demnächst mehr: Bislang bekommen kinderlose Beschäftigte 60 Prozent, Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent des entfallenen Nettogehalts als Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Nach den Plänen der großen Koalition sollen diejenigen, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde,

  • ab dem 4. Monat des Bezugs 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern erhalten;
  • und ab dem 7. Monat soll das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen - längstens bis Ende 2020.
  • Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

2. Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Arbeitslose werden demnächst länger Arbeitslosengeld beziehen können.

  • Die Bezugsdauer soll für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert werden.
  • Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an, wenn sie 48 Monate oder länger versicherungspflichtig waren.