Aktuelles Merkblatt VRT – Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung während der Corona-Krise

Stand 30.03.2020

Entschädigungsregelung wegen Kinderbetreuungnach Infektionsschutzgesetz:

Im Fall behördlich angeordneter Kita-oder Schulschließungen in der Corona-Krise besteht für erwerbstätige Eltern
und Sorgeberechtigte wegen der dann notwendigen Kinderbetreuung das Risiko des Verdienstausfalls.
Um dieses Risiko abzumildern, hat der Bundestag am 25.03.2020 mit Zustimmung des Bundesrats vom 27.03.2020
eine spezifische Entschädigungsregelung neu in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen. Der betreuende
Elternteil kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe von
67 Prozent des Verdienstausfalls verlangen, höchstens jedoch 2.016,00 Euro monatlich.
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