Rechtsberatung - Unsere Leistungen
Unser Leistungsspektrum ist umfassend, in vielen Segmenten hoch integriert und insbesondere durch folgende Rechtsgebiete und Themenbereiche gekennzeichnet:
Die im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der VRT beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten. Darüber hinaus werden auch Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte mit Anspruch auf eine exzellente arbeitsrechtliche Beratung in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses betreut. Die Betreuung unserer Mandanten umfasst die gutachterliche und rechtsgestaltende Tätigkeit ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung ihrer Interessen.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere
- Transaktionsbezogenes Arbeitsrecht (insbes. Restrukturierung, Massenentlassungen, Führung von Interessenausgleich und Sozialplanverhandlung und Lösung von Problemen des Betriebsübergangs)
- Vorstände und Geschäftsführer
- Arbeitnehmerüberlassung
- Auslandsentsendung
- Gestaltung und Optimierung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen
- Kirchliches Arbeits- und Dienstrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Allgemeines Individualarbeitsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Datenschutz
Ansprechpartner: Dr. Nikolaus Bross, Lilian Kühler
Haftungsvermeidung und Schadensprävention werden in Zeiten stetig komplexerer Rechts- und Verhaltensvorschriften auch für mittelständische Unternehmen immer wichtiger. Die Rechtsprechung hat hierzu bereits mehrfach entschieden, dass die Einrichtung eines mangelhaften Compliance-Systems und eine unzureichende Überwachung sogleich eine Pflichtverletzung der Geschäftsleitung darstellen. Demgegenüber sind praxistaugliche und passgenaue Compliance-Strukturen zentrale Instrumente zur haftungsvermeidenden Aufgabenbewältigung. Wirksame Compliance führt zur Haftungsentlastung der Unternehmensführung.
Wir besitzen praktische Erfahrungen in der Konzeptionierung und Implementierung von spezifischen auf die Unternehmensbedürfnisse des Mittelstands zugeschnittenen Compliance-Systemen einschließlich deren Dokumentation. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Aspekte der Risikovorbeugung (u.a. Aufbau von Compliance-Strukturen, Entwicklung von Verhaltensleitlinien, Compliance-Schulungen) als auch der Risiko-Bewältigung (u.a. Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Durchsetzung arbeitsrechtlicher Sanktionen). Besondere Schwerpunkte setzen wir in den Bereichen Unternehmens- und Gesellschaftsorganisation, Tax Compliance, Personalorganisation und Arbeitsrecht, Umweltschutz, Vertragsmanagement sowie Insolvenzrecht. Bei strafrechtlichen Compliance-Angelegenheiten arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Meinberg, Gelsenkirchen, zusammen.
Ihre Ansprechpartner in Compliance-Fragen sind StB/WP Alexander Schröder und RA Prof. Dr. Rainald Enders.
Als interdisziplinäres Beratungsunternehmen bietet die VRT gemeinsam mit ausgewählten Kooperationspartnern eine umfassende Beratung bei allen Fragestellungen rund um das Thema Energie an. Unser eigenes Dienstleistungsangebot umfasst sämtliche energiewirtschaftsrechtlichen und energieumweltrechtlichen Aspekte sowie die dazugehörigen Regelungsbereiche (wie insbesondere das Anlagenzulassungsrecht für die Erneuerbare-Energien-Anlagen). Unser Beratungsportfolio beinhaltet darüber hinausgehend auch die vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Umsetzungen. Schließlich sind wir Ansprechpartner für die Bewältigung der steuerlichen und wirtschaftsprüfungsrelevanten Aufgabengebiete.
Unsere Erfahrungen und Kompetenzen sowie das Know-How unserer Kooperationspartner ermöglichen die interdisziplinäre Verknüpfung von technischen, ökonomischen, juristischen und steuerlichen Fragen des Energiesektors.
Weitere Informationen zu diesem Tätigkeitsbereich finden Sie in unserem Flyer „VRT Energieberatung“, den Sie hier downloaden können.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainald Enders
Wir beraten gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus unserem Haus Unternehmen, deren Anteilseigner und Gesellschaftsorgane zu einem breiten Spektrum unternehmensrelevanter Fragen: von der Gründung einer Gesellschaft einschließlich der damit verbundenen Steuerungs- und Haftungsaspekte über Unternehmenskäufe, Fusionen, Übernahmen sowie gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen bis hin zur Interessenvertretung bei Konflikten im Gesellschafterkreis und zwischen Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen, außergerichtlich, vor Gerichten und in Schiedsverfahren.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Fragen des Gesellschaftsrechts insbesondere:
Rechtsformwahl und Gründung von Gesellschaften
Gesellschaftsverträge, Satzung und Geschäftsordnungen
Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern, Organen und Organmitgliedern
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
Rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
Rechtsberatung bei Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsmaßnahmen
Beendigung von Gesellschaften / Liquidation
Rechtliche Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten und Streitigkeiten mit Gesellschaftsorganen
Umwandlungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, insbesondere Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel
Unternehmensverträge (z. B. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Konzernumlagevereinbarungen)
Vertragsgestaltung und Verhandlung von Arztpraxiskauf- und -verkaufsverträgen, Gemeinschaftspraxisverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen, medizinischen Versorgungszentren und Kooperationen
Ansprechpartner: Ludger de la Chevallerie, Dr. Marc-Yngve Dietrich, Christian Schulte-Lentz, Bastian Rosner
Die Krise eines Unternehmens stellt eine große Herausforderung für die Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens dar. Schnelles und rechtlich sicheres Handeln ist unerlässlich. Gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beraten wir umfassend in der Krise von Unternehmen. Die multidisziplinäre Tätigkeit ist dabei unsere große Stärke. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner verfügen wir über eine langjährige Expertise bei der Beratung in wirtschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen.
Insolvenz des eigenen Unternehmens
Sanierung - Restrukturierung
Unternehmenskauf /-verkauf aus Insolvenz
Beratung/Verteidigung in Strafverfahren mit insolvenzrechtlichem Bezug
Insolvenz von Kunden und Vertragspartner
Dienstleistungen für Insolvenzverwalter
Insolvenzfeste Vertragsgestaltung und Vermögenssicherung
Ansprechpartner: Bastian Rosner
Gemeinsam mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der VRT begleiten wir Ihre Unternehmens-/Beteiligungskäufe und –Verkäufe. Wir betreuen Immobilientransaktionen und Technologietransfers strategisch, strukturell und (steuer-)rechtlich und helfen Ihnen u.a. bei folgenden Schritten:
Planung/Grundstrukturierung der Transaktion
Bewertungen im Rahmen von asset- und sharedeals
Prüfung und Optimierung von Finanzierungsmodellen
Erstellung von Teasern, Informationsmemoranden und sonstiger begleitender Dokumentation
Planung und Durchführung der Due Diligence, Einrichtung des Datenraums einschließlich eines virtual data-room
Verhandlungsbegleitung (Eckdaten, Termsheets)
Vertragsgestaltung und Umsetzung
Ansprechpartner: Alexander Schröder, Ludger de la Chevallerie, Dr. Marc-Yngve Dietrich, Christian Schulte-Lentz
Auf zahlreichen Gebieten des öffentlichen Wirtschaftsrechts bieten wir unseren Mandanten eine praxisgerechte Beratung auf der Grundlage unserer ausgewiesenen Expertise. Wir beraten in sämtlichen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Wir begleiten Vergabeverfahren insbesondere in den Bereichen Abfall, Wasser/Abwasser und Energie. Wir besitzen umfassende Praxiserfahrungen im Wirtschaftsverwaltungs- und Gewerberecht sowie im Bergrecht. Im Gesundheitswesen sind wir auf den Gebieten des Medizin- und Arzneimittelrechts tätig.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Öffentliches Abgabenrecht
Kommunales Wirtschaftsrecht
Vergaberecht
Gewerberecht
Bergrecht
Medizinrecht
Arzneimittelrecht
Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainald Enders
Auf dem Gebiet des Steuerrechts beraten wir unsere Mandanten in enger Kooperation mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Abwehr unberechtigter Steuerforderungen bei Finanzämtern und als Prozessanwälte in steuerlichen Gerichtsverfahren. Durch unsere langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen unserer Mitarbeiter sind Sie bei uns jederzeit gut aufgehoben, wir kümmern uns um alles Nötige und stehen für Sie und Ihr Recht ein.
Ferner beraten und vertreten wir Sie in Angelegenheiten steuerlicher Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Ein weiterer Fokus unserer steuerrechtlichen Beratung ist die nationale und internationale Gestaltung und Optimierung von Vertrags- und Unternehmensstrukturen.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainald Enders, Dr. Uwe Lochmann, Dr. Marc-Yngve Dietrich, Christian Schulte-Lentz,
Wir beraten umfassend in allen Fragen des Umwelt- und Technikrechts. Unser Team um Rechtsanwalt Prof. Dr. Enders besitzt auf diesem Rechtsgebiet und seinen weit verzweigten Teilbereichen hervorragende Expertise und langjährige Erfahrungen. Wir helfen unseren Mandanten bei Genehmigungs- und Zulassungsfragen und begleiten Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für umweltrelevante Anlagen, wie z.B. Industriebetriebe und Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ebenso unterstützen wir bei sämtlichen Fragen der Kreislaufwirtschaft und der Abfallentsorgung sowie der Bewältigung von Altlasten und Bodenschutzproblemen. Wir prüfen Umweltrisiken und schlagen Ihnen praxisbezogene Lösungen zu deren Abwehr und Vermeidung vor.
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:
Immissionsschutzrecht
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
Altlasten- und Bodenschutzrecht
Energieumweltrecht
Emissionshandelsrecht
Umwelthaftungs- und Umweltschadensrecht
Wasserrecht
Umweltrechtliche Compliance
Sonstiges Umwelt- und Technikrecht
Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainald Enders
Gerade im unternehmerischen Bereich ist eine rechtzeitige und detailgenaue Nachfolgeplanung für das Fortbestehen des betreffenden Unternehmens von immenser Bedeutung. In den Jahren 2014 bis 2018 steht nach einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn allein in rund 135.000 Familienunternehmen mit etwa 2 Mio. Beschäftigen ein Generationswechsel an.
Die Aufgabe der Nachfolgeplanung – im Zusammenspiel insbesondere mit dem Erbrecht im Rahmen des sogenannte "Estate Planning" – liegt darin, eine befriedigende und nachhaltige Regelung herbeizuführen. Diese soll zum einen den Erblasser in die Lage versetzen, sein Vermögen nach seinen Wünschen und Vorstellungen an seine Nachkommen, seinen Ehegatten oder an sonstige Begünstigte weiterzugeben. Zum anderen müssen die neuen Strukturen sicherstellen, dass sowohl ein vernünftiger Ausgleich zwischen Familien- und Unternehmensinteressen als auch eine zukunftsfähige Basis für das Unternehmen und seine Fortentwicklung gefunden werden.
Wir beraten Sie in allen Fragen der Planung, der Gestaltung von Alternativen, der Beteiligung der relevanten Partner und der Umsetzung dieser Modelle. Dazu gehört auch die Einbeziehung der erbrechtlichen und testamentarischen Gestaltungen.
Gerade bei komplexen Vermögen oder einer Unternehmensnachfolge müssen Detailfragen berücksichtigt werden, deren Nichtbeachtung erhebliche steuerliche und/oder zivilrechtliche Konsequenzen haben kann. Folgende Themen stehen dabei im Fokus:
Interdisziplinäre Beratung zur Unternehmensnachfolge
Rechtliche und steuerliche Gestaltung der Betriebsnachfolge
Gestaltung von Übergabeverträgen
Konzeption von Familiengesellschaften und Familienpool
Entwurf von Testamenten, Erb- und Eheverträgen, Pflichtteilsverzichten
Konzeption von Stiftungen, insbesondere Unternehmensstiftungen und Familienstiftungen
Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung; Notfallplanung für den Unternehmer
Prüfung und Durchsetzung von bzw. Verteidigung gegen erbrechtliche Ansprüche
Ansprechpartner: Ulrich Rieck, Dr. Marc-Yngve Dietrich, Katharina Kowalsky
Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, die Entwicklung eines individuell passenden Vertriebssystems oder die Verbesserung eines schon bestehenden Vertriebssystems erfordert kompetentes und rechtssicheres Handeln sowie betriebswirtschaftliches Verständnis. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Praxiserfahrung und wirtschaftsrechtlichen Kompetenz bei vertriebs- und handelsrechtlichen Themen und deren Umsetzung. Uns ist es wichtig, mit Ihnen gemeinsam praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Neben der Beratungstätigkeit unterstützen wir Sie auch in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren, insbesondere bei der Geltendmachung oder Abwehr von handelsrechtlichen Ausgleichsansprüchen.
Gestaltung, Optimierung und laufende Betreuung von Vertriebsverträgen und -systemen (Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchising)
Lizenzvereinbarungen, insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums und der Informationstechnologie
Prüfung und Durchsetzung von bzw. Verteidigung gegen Ansprüche (z.B. Provisionsansprüche, Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern, Versicherungsvertretern und Vertragshändlern
Erarbeitung / Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Beratung bei internationale Kooperationen und Joint Ventures
Vertretung bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten aus Vertriebsverträgen
Ansprechpartner: Dr. Nikolaus Bross, Christian Schulte-Lentz, Bastian Rosner