Das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“ wird zu erheblichen Veränderungen nicht nur für neu errichte Gesellschaften bürgerlichen Rechts, oft auch als GbR oder als BGB-Gesellschaft bezeichnet, führen, sondern auch Bestands-GbR sind ab dem 01.01.2024 im Zugzwang.