NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen - Corona

Corona-Krise zugesagten Zuschüsse für kleinere und mittlere Unternehmen

Stand 26.03.2020

Die von der NRW-Landesregierung aufgrund der Corona-Krise zugesagten Zuschüsse für kleinere und mittlere Unternehmen können ab morgen, Freitag den 27.03.2020 beantragt werden. Entsprechende Informationen zu den Voraussetzungen, Höhe, etc. mit Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministerium NRW unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Danach können bei Finanzierungsengpässen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge von Corona für einen 3 Monatszeitraum Einmalzuschüsse von abgerufen werden.

Der Zuschuss wird nur unter einer drei genannten Voraussetzungen gezahlt:

  • EUR 9.000 bei bis zu 5 Beschäftigten (einschließlich des Unternehmers)
  • EUR 15.000 bei bis zu 10 Beschäftigten
  • EUR 25.000 bei bis zu 50 Beschäftigten

Ab morgen werden im Laufe des Tages auch die elektronischen Antragsformulare online gehen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich in digitaler Form, die Anträge sind bis spätestens 30.04.2020 zu stellen. Sie finden jetzt bereits ein Muster des Antragsformulars auf der Internetseite.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung persönlich durch den Zuschussberechtigten zu erfolgen hat. Selbstverständlich unterstützen wir Sie aber gerne bei der Antragsbearbeitung.

  • Der Umsatz hat sich für den Monat der Antragstellung um mehr als 50% gegenüber dem durchschnittlichen Vorjahresmonatsumsatz reduziert
  • Das Unternehmen wurde wegen der Corona Krise auf behördlicher Anordnung geschlossen.
  • Es besteht ein Finanzierungsengpass, wonach die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zu zahlen.

Ihr Ansprechpartner in der Niederlassung ist bei Rückfragen gerne für Sie da.