Die durch die drastisch steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität verbundenen Härten sollen durch die Erhöhung des Grundfreibetrages, die Erhöhung der Entfernungspauschale und die Einführung der Energiepreispauschale von 300 Euro für die BürgerInnen abgemildert werden.
In unserer Sonderausgabe des VRT.Punkt Newsletters zum Thema Grundsteuerreform informieren wir Arbeitgeber, welche Auswirkungen die Energiepreispauschale für Arbeitgeber hat und was bei der Auszahlung, Abrechnung und Versteuerung zu beachten ist.
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