AGB Vereins Aktion

Teilnahmebedingungen der Aktion "VRT für Vereine" 2023

 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion "VRT für Vereine" (nachfolgend: Aktion) ist die VRT Linzbach, Löcherbach und Partner mbB, Graurheindorferstraße 149a, 53117 Bonn (nachfolgend: VRT).

2. Teilnahme- und Prämienberechtigte
Teilnahme- und prämienberechtigt ist jeder eingetragene, rechtsfähige Verein mit Sitz in Bonn, Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis oder dem Kreis Euskirchen, der im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist und einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllt und eine kirchliche Organisation, die einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllt und in Bonn, Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis oder dem Kreis Euskirchen tätig ist (im Folgenden. „Verein“)

3. Prämien
VRT stellt im Rahmen der Aktion für insgesamt 5 verschiedene Vereine jeweils 1.000,00 Euro (in Worten: eintausend Euro) zur Verfügung (im Folgenden: „Prämie“).

4. Wie funktioniert die Aktion?
Die Aktion findet vom 01.06.2023 bis 14.07.2023, 24.00 Uhr, statt. Nach dem 14.07.2023, 24.00 Uhr, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Ein Verein kann sich immer nur einmal teilnehmen, eine mehrfache Teilnahme (zum Beispiel pro Sportart oder Mannschaft innerhalb eines Vereins) ist nicht möglich.

Ein Verein nimmt an der Aktion teil, indem er folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Der Verein folgt dem Profil der VRT auf dem betreffenden Social Media Kanal (Facebook oder Instagram).
  2. Der Verein verlinkt ein Video und/oder ein oder mehrere Foto(s), mit dem der Verein oder ein Projekt des Vereins vorgestellt werden, mit dem Profil der VRT auf dem betreffenden Social Media Kanal (vrt_steuerberater).
  3. Auf dem verlinkten Video und/oder dem/den Foto(s) verwendet der Verein den Hashtag #letstalkabouttax

Der Verein gewährleistet, dass das von ihm verwendete Video- und/oder Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt und dass der Verein zur Veröffentlichung des Video- und/oder Bildmaterial berechtigt ist. Der Verein stellt VRT auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte in Bezug auf das verwendete Video und/oder Bildmaterial gegenüber VRT geltend machen.

Die verbindliche Geltung der Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise wird durch die Verlinkung des Videos und/oder des/der Fotos auf das Profil der VRT auf dem betreffenden Social Media Kanal akzeptiert. Damit verpflichtet sich der Vereinsverantwortliche gleichzeitig auch zur Einhaltung der Regelungen, die für den Fall einer Bestellung gelten.

Die VRT wählt nach Teilnahmeschluss (14.07.2023, 24.00 Uhr) aus den teilnehmenden Vereinen 5 Vereine aus, die mit einer Spende in Höhe von jeweils 1.000,00 Euro unterstützt werden. Die VRT ist in der Auswahl der Vereine, die die Prämie erhalten, frei. Ein Rechtanspruch auf Auszahlung einer Prämie besteht nicht.

Der teilnehmende Verein erklärt sich damit einverstanden, dass VRT die Prämie im Rahmen einer persönlichen Übergabe beim Verein vor Ort übergibt und dass die VRT hierzu - mit Einverständnis der abgebildeten Personen - Video- oder Fotomaterial von der Übergabe erstellt, das auf den Social Media Accounts der VRT publiziert werden kann. Ort, Zeit und Art der Übergabe stimmen VRT und der jeweilige Verein ab.

5. Verein von der Aktion abmelden
Möchte ein Verein nicht an der Aktion teilnehmen, registriert er sich einfach nicht. Ein registrierter Verein kann sich jederzeit von der Aktion per E-Mail (bonn@vrt.de) abmelden. In diesem Fall nimmt der abgemeldete Verein an der Vergabe der Prämien nicht teil.

6. Ausschluss von Vereinen
VRT behält sich das Recht vor, Vereine, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Gleiches gilt für Vereine, die durch die Verherrlichung von Gewalt, Rassismus, Pornographie, Beleidigungen oder sonstigem anstößigen Verhalten auffällig geworden sind.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können bereits ausgezahlte Prämien auf Kosten des Vereins zurückgefordert werden.
VRT bleibt es vorbehalten, den Verein bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von VRT gesetzten Frist, behält sich VRT vor, den Verein von der Teilnahme auszuschließen.

7. Datenschutz
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise verwiesen.

8. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen einer der Parteien beruhen, haften VRT und der Verein (nachstehend zusammen als "Parteien" bezeichnet) einander unbeschränkt.

Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften die Parteien einander nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung beider Parteien für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss greift nicht, sofern der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung einer Partei oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Verein stellt VRT von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese gegen VRT Schadensersatzansprüche geltend machen, die aus Anlass eines Schadensfalles geltend gemacht werden, für die der Verein oder die von ihm eingesetzten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen der Ausführung oder bei Gelegenheit der Tätigkeit verantwortlich sind. Der Verein verzichtet gegenüber REVRTWE auf die Möglichkeit der Exkulpation nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB und lässt sich das Verschulden von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Verhältnis zu ihm als eigenes Verschulden zurechnen.

9. Änderung oder Einstellung der Aktion
VRT behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen.

VRT ist insbesondere berechtigt, die Aktion einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

11. Übertragung, Barauszahlung, deutsches Recht
Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Aktion unterliegt dem deutschen Recht.

12. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir dich darüber, dass VRT nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

13. Ansprechpartner bei Rückfragen
Bei Rückfragen kannst du dich per E-Mail an bonn(at)vrt.de  wenden.